SPG und PGZ verstärken ihre Zusammenarbeit - Attraktive Doppelmitgliedschaft

Die Schweizerische Physikalische Gesellschaft (SPG) und die Physikalische Gesellschaft Zürich (PGZ) werden in Zukunft enger zusammenarbeiten. Die beiden Vorstände haben eine Vereinbarung unterzeichnet, welche zum beiderseitigen Nutzen unter anderem die gemeinsame Organisation von Anlässen, z.B. Vortragsabende, Workshops etc. beinhaltet.

Kernstück der Vereinbarung ist die neue Doppelmitgliedschaft, welche den Mitgliedern beider Gesellschaften ab 2010 angeboten wird. Der Mitgliedsbeitrag für Doppelmitglieder ist gegenüber den jeweiligen Einzelbeiträgen wie folgt vergünstigt (gilt nicht für Mitglieder auf Lebenszeit bzw. Freimitglieder):

  • Ordentliche Mitglieder zahlen CHF 110.- für die Doppelmitgliedschaft anstatt CHF 125.- für zwei Einzelmitgliedschaften.
  • Mitglieder, welche bei der SPG bereits als Doppelmitglied in DPG, ÖPG oder APS registriert sind, profitieren von der SPG-PGZ Doppelmitgliedschaft nochmals: CHF 85.- anstatt CHF 100.-.
  • Doktoranden bezahlen für den Doppelpack sogar nur CHF 50.- anstatt CHF 65.- (gilt für zweites und drittes Mitgliedsjahr; das erste Jahr ist bei der SPG gratis, bei der PGZ CHF 15.-).

Bestehende Mitglieder beider Gesellschaften erhielten im Januar 2010 einen Talon. Um in den Genuß dieser Vergünstigung zu kommen, senden Sie den ausgefüllten Talon einfach an das SPG-Sekretariat zurück.

Neue Mitglieder verwenden das Anmeldeformular und senden es ebenfalls ausgefüllt an das SPG-Sekretariat.

Das SPG-Sekretariat übernimmt den administrativen Part, d.h. um die Zahlungsmodalitäten zu vereinfachen, erhalten Doppelmitglieder künftig die Beitragsrechnung nur von der SPG.

Die Vorstände von SPG und PGZ sind überzeugt, mit dieser Zusammenarbeit und der attraktiven Doppelmitgliedschaft die Physikgemeinde in der Schweiz noch besser zu vernetzen, Synergien zu nutzen und sowohl auf regionaler wie auf Landesebene noch besser auf die aktuellen Fragen und Probleme der Physik eingehen zu können.

 

(Die angegebenen Beiträge gelten ab 01. Januar 2024.)
(Aktualisiert am 11.12.2023)