Die Schweizerische Physikalische Gesellschaft (SPG) kann jedes Jahr aussergewöhnlich gute Forschungsarbeiten mit Preisen auszeichnen. Mit den Preisen sollen herausragende Leistungen junger PhysikerInnen gefördert werden. Der Vorstand der SPG akquiriert die Sponsoren und benennt die Fachgebiete.
Der Antrag für die Prämierung einer Arbeit muss schriftlich begründet werden. Die Arbeit muss in einer renommierten Zeitschrift publiziert sein oder zur Publikation angenommen sein. In dreifacher Kopie (oder elektronisch als PDF Datei) sind der Begleitbrief mit Begründung, der Lebenslauf des Kandidaten, die Publikation sowie mindestens ein Gutachten einzusenden. Der Antrag wird direkt an den Präsidenten der SPG gestellt.
Die Preise werden auf Beschluss des Preiskomitees an der Jahrestagung der SPG durch den Präsidenten des Preiskomitees und/oder einen Vertreter des Vorstandes vergeben.
Das Preiskomitee umfasst mindestens 6 Experten, wobei die Sponsoren sowie der SPG Vorstand mit je einer Person vertreten sind. Der Präsident der SPG hat den Vorsitz des Komitees oder kann diesen an eine entsprechende Person delegieren.
Die Beurteilung der Arbeiten erfolgt auf Grund ihrer wissenschaftlichen Bedeutung, Qualität und Originalität.
Das Komitee kann zusätzliche Erklärungen und Erläuterungen von den Antragstellern verlangen, sowie externe Experten zur Beratung beiziehen.
Die eingereichten Arbeiten müssen entweder in der Schweiz oder von Schweizer Staatsbürgern im Ausland ausgeführt worden sein.
Unter Umständen können nicht alle Preise verliehen werden.
Es kann keine Berufung gegen Entscheide des Komitees für die Preisvergabe eingelegt werden.
Der Vorstand der SPG macht rechtzeitig auf die Preise aufmerksam.
Dieses Preisreglement kann auf Antrag der Preisstifter oder des SPG Vorstandes durch Beschluss der SPG Generalversammlung mit einfachem Mehr geändert werden.
Dieses Preisreglement wurde an der Generalversammlung der SPG vom 14. Juli 2005 angenommen und ersetzt alle vorherigen Versionen.